talàa Mietobjekt-Grundsätze
Bei talàa kannst Du bewegliche Sachen aller Art vermieten. Dabei steht die Sicherheit unserer Nutzer – also auch Deine – im Mittelpunkt. Aus diesem Grund und, um gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, haben wir die „talàa Mietobjekt-Grundsätze“ aufgestellt. Diese regeln in Ergänzung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, was Du bei talàa vermieten darfst und was nicht.
Solltest Du mal nicht sicher sein, ob Du Deinen Artikel zur Miete anbieten darfst, schau Dir die folgende Beschreibung an. Wenn Du danach immer noch unsicher bist, schreib eine Email an info@talaa.eu. Wir sorgen dann schnellstmöglich für Aufklärung.
Für den Fall, dass Du bei talàa einen Artikel findest, von dem Du glaubst, dass er nicht den talàa Mietobjekt-Grundsätzen oder den Allgemeinen Nutzungsbedingungen entspricht oder gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt, melde diesen bitte unter info@talaa.eu unter Angabe der Artikelbeschreibung und des Anbieters.
Welche Produkte sind erlaubt, welche nicht?
Grundsätzlich darf der Vermieter nur solche Mietobjekte auf der Plattform talàa zur Miete anbieten, deren Angebot, Vermietung oder Besitz nicht gegen Gesetze, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die talàa Mietobjekt-Grundsätze oder die guten Sitten verstößt.
Zulässig zur Vermietung bei talàa ist alles, was als bewegliche Sache gilt und im Weiteren nicht ausgeschlossen wird. Demnach gehören zum Beispiel Wohnungen oder Häuser nicht dazu.
Unzulässig zur Vermietung bei talàa sind alle nicht beweglichen Sachen, also z.B. auch Rechte, Zertifikate etc. Des Weiteren dürfen keine Sachen auf talàa angeboten werden, die gesetzlichen Beschränkungen unterliegen oder gegen die guten Sitten verstossen.
Ebenfalls und ausdrücklich unzulässig sind insbesondere
- Lebewesen und Pelze
- Waffen, Drogen und deren Zubehör
- nationalsozialistische, extremistische und gewaltverherrlichende Sachen
- jegliche Art von Propaganda, Diskriminierung und Pornografie
- Fälschungen und Plagiate
- Filme, Fotos, Musik, Software, Kunst, Bücher und (Gesellschafts-)Spiele, sofern Du nicht Urheber bist
- Verbrauchsgüter und verderbliche Waren wie Lebensmittel, Kosmetik- oder Hygiene-Artikel
- Brennholz – oder glaubst Du, es ist bei Rückgabe vollständig 😉
Willst Du wissen ob Deinen Gegenstände auch versichert sind, dann schau hier nach…